Der Handel mit Malware…
…an sich ist leider nichts neues. Relativ neu ist jedoch die Art, wie das Urheberrecht auf Malware durchgesetzt werden soll. Symantec hat sich den Lizenzvertrag des Malware-Pakets `Zeus` aus Russland genauer angesehen. Viel lesenswerter als die Bedingungen an sich…
Der Käufer:
- Hat kein Recht, das Produkt zu Zwecken zu verteilen, die nicht mit dem Kauf des Produktes in Zusammenhang stehen.
- Darf den Bot-Builder [Teil der Malware] weder disassemblieren noch dessen Binärcode analysieren.
- Darf das Control-Panel [Teil der Malware] nicht zur Kontrolle anderer Botnetze oder zu anderen Zwecken benutzen.
- Hat kein Recht, Teile des Produkts Anti-Virus-Unternehmen zukommen zu lassen.
- Stimmt zu, den Verkäufer für jegliche Updates zu bezahlen, sofern es sich dabei nicht um Fehlerkorrekturen handelt.
…ist die Beschreibung, wie die Rechte durchgesetzt werden sollen:
Im Falle einer Verletzung des Lizenzvertrages verliert der Kunde sämtliche Ansprüche auf technischen Support. Ausserdem wird der Binärcode des erstellten Bots sofort an Anti-Virus-Unternehmen geschickt.
…womit sich natürlich die Frage stellt, ob die Mitarbeit der Anti-Virus-Unternehmen nun gewünscht sei. Zum Einen wird damit gedroht, die Malware im Falle von Lizenzverletzungen einem dieser Unternehmen zukommen zu lassen, andererseits wird dies ausdrücklich untersagt. Es mag ja schon schwer sein, seine Urheberrchte auf vollkommen legale Produkte durchzusetzen - wie mag es dann in der selbsternannten `Szene` aussehen, wo jeder versucht, sich selbst auf Kosten anderer zu bereichern? Je nach Standpunkt düster, denn die Drohung hat offenbar nicht verhindern können, dass `Zeus` einige Zeit nach dem Erscheinen in diversen `Szene`-Boards getauscht wird.