Das FBI verbreitet zwar keine Kinderpornografie…
…gab dies aber vor. Ein Honeypot wurde eingerichtet und in `einschlägigen` Foren verlinkt. Der FBI-Server selbst enthielt keinerlei illegales Material (die verlinkte Datei war «verschlüsselt und nicht-pornografisch»), doch die Zugriffe wurden protokolliert und jeder, der sich verirrte, ob absichtlich oder nicht, bekam eine Hausdurchsuchung beschert. Einige Richter haben laut CNET dem Vorgehen des FBI zugestimmt und entschieden, dass der Besuch eines Links eine Absicht nahelege, an Kinderpornografie zu gelangen. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte in diesem Fall bestätigterweise ein offenes WLAN betreibt, wurde nicht berücksichtigt.
In dieser Hinsicht scheint ein Anklicken eines Links schlimmer zu sein, als die Anstiftung zur Verbreitung von Kinderpornografie, wie es der FBI-Agent tat…
Havent’ seen her on the board before - if anyone has anymore, PLEASE POST.
…als er `seinen` Honeypot-Link verteilte.
Ein Dozent aus Pennsylvania, Roderick Vosburgh, wurde der Aussage seines Anwalts…
no reasonable jury could have found beyond a reasonable doubt that Mr. Vosburgh himself attempted to download child pornography
…zum Trotz angeklagt - er wird des Versuches, sich Kinderpornografie besorgen zu wollen, beschuldigt. Ein Thumbnail-grosses Bild mit zwei nackten Minderjährigen kommt erschwerend hinzu - da kann sogar die Tatsache, dass keinerlei weitere Bilder oder Videos sichergestellt werden konnten, getrost vernachlässigt werden…