Schäuble bleibt hart – trotz vehementem Gegenwind

Schäuble will die Entwicklung des Bundestrojaners, den er wie üblich euphemistisch `Remote Forensic Software` nennt, weiter vorantreiben. Die Programmierung der `für jeden Fall speziell entwickelten` Software soll trotz gegenteiligem Urteil des Bundesgerichtshofs wieder aufgenommen werden, auch wenn jegliche Gesetzesgrundlage für die Entwicklung des Schnüffelprogramms fehlt. Damit macht sich der Bundesinnenminister wie auch die die Entwickler gemäss dem `Hackerparagraphen` §202c strafbar:

Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er:
(1) Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
(2) Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wobei ein Verstoss gegen (1) schon geplant ist, sei doch Verschlüsselung der Hauptgrund für die heimliche `Online-Durchsuchung`. Unter anderem aufgrund dieser Handlung sprechen sich mittlerweile über 10000 Bürger für den Rücktritt des Datenverbrechers aus. Die Zahl der Gegner der Vorratsdatenspeicherung ist indes auf 13000 angewachsen.

3 Antworten zu “Schäuble bleibt hart – trotz vehementem Gegenwind”

  1. Klaus sagt:

    Verhindern kann man es nicht, daß sich die Ermittlungsbehörden der modernen Möglichkeiten der Computertechnik bedienen, schließlich leben wir nicht mehr im 18.Jahrhundert. Man konnte es im 19./20.Jahrhundert auch nicht verhindern, dass die Behörden Telefone abhören. Wenn man es schon nicht verhindern kann, dann sollten die Ermittler wenigstens überwacht werden. Dazu benötigt man neue Gesetze. Das meinte auch der Bundesgerichtshof.

  2. kugelfisch sagt:

    Verhindern kann man es nicht, daß sich die Ermittlungsbehörden der modernen Möglichkeiten der Computertechnik bedienen,

    Naja, `sich der Technik bedienen` ist für mich nicht mit `Festplatten ausspionieren` gleichzusetzen. Die Polzei darf gerne ihre eigenen Computersyteme haben, darf Rechner bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmen, aber eine heimliche Durchsuchung von Festplatten (und anderen `Informationstechnischen Systemen`) geht IMHO deutlich zu weit.

  3. wand sagt:

    Mit Verlaub, Klaus und Kugelfisch: Wir sprechen hier nicht von “Festplattenausspionieren” sondern von staatlichem Einbruch in Computersysteme. Irgendwelche unterbezahlten unter Erfolgsdruck stehenden Hanseln beim BKA werden zukünftig völlig legal und von der Regierung finanzierte Hackangriffe auf private PCs fahren. Gleichzeitig stellt die Regierung, die sich derartiger Mittel bedient, die Entwicklung und den Besitz bestimmter Sicherheitstools unter Strafe und schwächt damit die Entwicklung von Sicherheitstechnik. Dieser Wahnsinn hat also Methode. Nun, in meinen Augen wiegt das alles genauso schwer als würde der Staat Folter legitimieren oder den routinemäßigen Einsatz von Schlagstöcken bei Demonstrationen.

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