In den USA bedarf es – genau wie in Deutschland auch – einer richterlichen Anordnung zur Überwachung von privater Kommunikation. Als Privat gilt eine Kommunikation, wenn sowohl der Betroffene der Ansicht ist, er handle im Privaten, als auch die Öffentlichkeit diese Absicht nachvollziehen kann. `Eine mit dem Megafon auf die Strasse gebrüllte Botschaft wäre demnach nicht privat` – zweifellos richtig. Das Problem ist nun, dass viele Freemailer wie auch viele Firmen sich das Recht vorbehalten, in den Mails ihrer User zu schnüffeln. Daher `erwarte der Betroffene nicht, dass die Kommunikation privat sei` und die Überwachung soll ohne richterliche Anordnung möglich werden.
In einem Punkt haben die Behörden tatsächlich recht: Eine E-Mail hat kein versiegeltes Briefcouvert. Jeder, der an einem Hop zwischen Quell-Mailserver und Ziel-Mailserver sitzt, kann die Kommunikation mitlesen. Wenn man seine Post aus einem offenen WLAN heraus versendet, kann ausserdem jeder die Nachrichten per Kismet mitschneiden. Ein elektromagnetisches Megafon?
Daher sei hier jedem strengstens zur Verwendung von GPG für verschlüsselte, sichere Kommunikation geraten – kombiniert mit der Festplattenverschlüsselung ist man so gegen 1984 halbwegs gewappnet.