Jauch zu Filesharing - Klappe, die Zweite

Da es offenbar solch eine grosse Resonanz zur `sternTV` Berichterstattung vor einer Woche - am 11.10.2007 - gab, entschloss sich das `sternTV`-Team zu einer weiteren Runde `Rechtliches zu Tauschbörsen`.

Dabei kam auch ein Staatsanwalt zur Sprache, der die `Filesharing-Verfahren` der MaFIA (Music and Film Industry of America) bis zu einer gewissen Anzahl Songs einstellt, ohne den Anschlussinhaber zu ermitteln. Dies entlastet nicht nur die von den Abmahn-Anwälten missbrauchte Justiz, sonder schützt auch die Verbraucher vor Abmahnungen wegen Delikten, die mit der Begründung `Bagatellkriminalität` von jeder Staatsanwaltschaft eingestellt würden. Der Strafantrag dient nur dazu, die Realdaten des Anschlussinhabers für die Abmahnung (`Zivilrechtliches Verfahren`, euphemistisch ausgedrückt) ermitteln zu lassen - durch die Staatsanwaltschaft, auf Staatskosten, wohlgemerkt.

Andererseits kam zur Sprache, in wie weit Erziehungsberechtigte für ihre Kinder haften - insbesondere die Frage, wie gut man die Rechner der Kinder vor unerlaubtem Filesharing schützen muss. Einerseits kann man `ältere` Tauschbörsen wie eMule & Co. per Firewall (die dann natürlich separat sein muss, eine Desktop-Firewall hilft nichts, die kann man einfach abstellen oder per Linux-Live-CD umgehen) relativ effizient abklemmen, in dem man die entsprechenden Ports einfach nicht forwardet. Das Tauschen wird dadurch nicht verhindert, doch kann man dem Sprössling doch die Freude daran nehmen, denn mit einer LowID lädt es sich beim Maultier ganz schön langsam. Andererseits kann man als computerbegeisterter Jugendlicher auch diesen Schutz leicht umgehen - entweder man klemmt die Firewall ganz ab, oder man versucht per MITM-Attacke (z.b. ARP-Poisoning) an das Passwort dafür zu kommen, um sich die entsprechenden Ports selbst freizugeben - das geht übrigens immer noch bei gewissen heutigen Produkten, ein HTTPS-Login ist immer noch nicht überall etabliert…

Ausserdem wurde gezeigt, dass man sich durch Aufnahme von Internetradios kostenlos und legam Musik beschaffen kann - nur: was ist, wenn jemand nicht auf Mainstream-Musik steht? Es bleibt dabei: attraktive Angebote von Seiten der Musikindustrie müssen her.

Genau wie letzte Woche wird bei Gulli zu dieser Thematik gerne debattiert, und genau wie letzte Woche giebt es auch wieder einen Mitschnitt bei Google Video (der leider gelöscht wurde). Wer übrigens die beiden Filmdateien in höherer Qualität haben will, kann diese bei megaupload.com herunterladen.

Eine Antwort zu “Jauch zu Filesharing - Klappe, die Zweite”

  1. ichistmeinname sagt:

    Hehe, sehr schönes Ende ;)
    Meine Mutter hat den Beitrag letzte Woche gesehen und mich dann runtergerufen damit ich mir das mal ansehe - denke mal, dass da das elterliche Pflichtbewusstsein durchdrang, fand ich ganz witzig.
    Achja, und eine Aussage aus deinem Text müsste man farbig markieren und zig mal unterschreichen und zwar diese “Es bleibt dabei: attraktive Angebote von Seiten der Musikindustrie müssen her.”!!!!!!!!11111einself - da hast du verdammt nochmal mehr als Recht!

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